Wort davor: Eichenfracht
1Eichengeld
1Eichengeld (I)
Erklärung:
Abgabe für Schweinemast.
- Belegtext:
dat dorp to Welde und Speck hebben eyn gemeyndt, gnant up den eicken und die luide ... die dairup driven ... geven eynen heller eickengeltz
Datierung: 1477
Fundstelle: WerdenUrb. II 470
- Belegtext:
1 M. ekengelt
Datierung: 1477
Fundstelle: WerdenUrb. II 470
1Eichengeld (II)
Erklärung:
Abgabe für die Nutzung von Eichenholz.
vgl.
Eichenheller.
Wort danach: 2Eichengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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