Wort davor: Eichenfracht

1Eichengeld

1Eichengeld (I)
Erklärung: Abgabe für Schweinemast.

1Eichengeld (II)
Erklärung: Abgabe für die Nutzung von Eichenholz.
vgl. Eichenheller.

Wort danach: 2Eichengeld

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