Eichenfällungsrecht
Erklärung:
"Befugnis, alles Holz auf landwirtschaftlichen, an gewisse vormalige Klosterwaldungen angrenzenden Gütern für sich in Anspruch zu nehmen".
Wort danach: Eichenfracht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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