Wort davor: Eichending

Eichenfällungsrecht
Erklärung: "Befugnis, alles Holz auf landwirtschaftlichen, an gewisse vormalige Klosterwaldungen angrenzenden Gütern für sich in Anspruch zu nehmen".

Wort danach: Eichenfracht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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