Wort davor: Eichamt

Eichbrunnen
Erklärung: "Brunnen, an (aus) dem die amtliche Eichung der Fässer erfolgte", SchwäbWB. VI Nachtr. 1801.

Wort danach: 1Eiche

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten