Wort davor: Ehrlichkeit
Ehrlichmachung
Ehrlichmachung (I)
- Belegtext:
die gemeine ehrlichmachung ... hat ... statt in allen verbrechen ... dergestalten, daß die zugezogene ehrenmackel durch die ueberstandene straffe ... aus kraft rechtens von sich selbst gereiniget wird
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 10 § 10
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Ehrlichmachung (II)
Erklärung:
Legitimierung der Unehelichen.
Wort danach: Ehrlichung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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