Wort davor: Ehrgeschänder
Ehrgut
Wortbildungshinweis: zu
Ehre (III 4).
- Belegtext:
die ... 10 höf ... werdent ... den mayern gelihen und sind die mayer schuldig, die uf ze nemen mit erguot und zins, wie ... der probst ... mit inen ainig wird
Datierung: 1514
Fundstelle: JbGraubünden 40 (1910) 16f.
- Belegtext:
des stifts ergüeter und dinghöfe
Datierung: 1566
Fundstelle: SchweizId. II 548
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Wort danach: Ehrhafte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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