Wort davor: Ehrenverunglimpfung
Ehrenvormund
- Belegtext:
derjenige, welchem keine theilnehmung an der wirklichen verwaltung der vormundschaft, sondern bloß die aufsicht über die verwaltenden vormünder angewiesen worden, wird ehrenvormund genannt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 18 § 120
Wort danach: Ehrenwadel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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