Wort davor: Ehrenpfennig

Ehrenrecht

Ehrenrecht (I)
Erklärung: Nutzung.

Ehrenrecht (II)
Erklärung: "was ein Mädchen für den Verlust seiner Ehre anzusprechen hat" 1491 SchweizId. VI 278.

Wort danach: Ehrenregiment

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten