Wort davor: Ehrenpfennig
Ehrenrecht
Ehrenrecht (I)
Erklärung:
Nutzung.
- Belegtext:
mit allen den ernrechten [oder zwei Worte?] und nuczzen die durich recht dar zu gehornt
Datierung: 1375
Fundstelle: SeitenstettenUB. 269
- Belegtext:
die ausübung der auf einem gute haftenden ehrenrechte gebührt ... dem eigenthümer
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 21 § 45
Ehrenrecht (II)
Erklärung:
"was ein Mädchen für den Verlust seiner Ehre anzusprechen hat" 1491 SchweizId. VI 278.
Wort danach: Ehrenregiment
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten