Wort davor: Ehrenperson

Ehrenpfennig

Ehrenpfennig (I)
Erklärung: Bildmünze, zu jemandes Ehren geprägte Schaumünze.

Ehrenpfennig (II)
Erklärung: Abgabe.
Ehrenpfennig (III)
Erklärung: Ehrensold, Geldbelohnung.
Ehrenpfennig (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Geldgeschenk des Bräutigams an die Braut.
Ehrenpfennig (IV)
Erklärung: Sparpfennig.
Ehrenpfennig (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: Geld, Kasse zur Bestreitung von Ehrenausgaben.

Wort danach: Ehrenrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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