Wort davor: Ehrenperson
Ehrenpfennig
Ehrenpfennig (I)
Erklärung:
Bildmünze, zu jemandes Ehren geprägte Schaumünze.
Ehrenpfennig (II)
Erklärung:
Abgabe.
Ehrenpfennig (III)
Erklärung:
Ehrensold, Geldbelohnung.
- Belegtext:
daß unßer ... sohn ... unsern töchtern ein jarlich ergiebiges stuckh als einen ehr- und lustpfenning anschaffe
Fundstelle: SchwäbWB. II 832
- Fundstelle: ZWortf. 13 (1911/12) 1 S. 45
Ehrenpfennig (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Geldgeschenk des Bräutigams an die Braut.
Ehrenpfennig (IV)
Erklärung:
Sparpfennig.
- Belegtext:
[ich habe] einen ehr- und zehrpfennig im haus gehabt
Datierung: 1632
Fundstelle: ArchOFrk. 3, 2 (1846) 79
Ehrenpfennig (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Geld, Kasse zur Bestreitung von Ehrenausgaben.
Wort danach: Ehrenrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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