Belegtext:
bezalen nach erenleuten erkanntnuß Datierung: 1558
Fundstelle:Obersimmenthal 151
Belegtext:
ein jeder vogt [soll] alle jar den nechsten fründen samt erenleuten, so darzu verordnet sind, rechnung geben. hat er gevogtet, daß ein fründschaft und erenleut dunkt, daß gnugsam und den eren gemäß seie, so laßt man den vogt witer bliben Datierung: 1563
Fundstelle:Obersimmenthal 154