Wort davor: Ehrenfuhre
Ehrengabe
vgl.
beehrgaben.
- Belegtext:
[statt der todt-falls-gelder der Adeligen läßt man] sich mit einer ehren-gab, so eine adeliche discretion genennet wird, benuegen
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 209
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Wort danach: ehrengeachtet
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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