Wort davor: ehrendiebisch

Ehrendienst, Ehrdienst

Ehrendienst (I)
Erklärung: (Pflicht)abgabe.

Ehrendienst (II)
Erklärung: Dienst um der Ehre willen.

Wort danach: ehrendienstlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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