Wort davor: Ehrenbusch
Ehrendieb, Ehrdieb
Erklärung:
Ehrabschneider.
- Belegtext:
solcher ehrendieb [soll] auf beschehenen öffentlichen wiederruf der stadt ... zeitlich oder ewig ... erwiesen werden
Datierung: 1599
Fundstelle: LauenburgStR. IV 14
- Datierung: 1632
Fundstelle: JbOldenb. 16 (1908) 369
- Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 1378
- Belegtext:
eerdeef
H. Brandes, Die jüngere Glosse zum Reinke de Vos (Halle a. S. 1891) 56
Wort danach: ehrendiebisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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