Ehrenabtrag Erklärung:Entschädigung für außereheliche Schwängerung.
Belegtext:
welcher lediger gesell eine jungfrau ohne nothzwang schwengert ... und sie zu einen würklichen weib und ... sie ihn nicht haben will, der soll ihr nicht schuldig sein ein ehrnabtrag zu thun Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Westungarn
Fundstelle:ÖW. VII 1015
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