Wort davor: ehrbarlich
Ehrbarmann, Ehrbarleute, Ehrbarmannen
Ehrbarmann (I)
Erklärung:
Biedermann, rechtschaffener Mann.
Ehrbarmann (II)
Wortbildungshinweis: zu
ehrbar (A II).
- Belegtext:
so süllen dieselben erbern lüt und gemeinde, wenne das zu schulden kumbt ... ain aman zu setzen dry erberman erwellen ... und dieselben dry ainer herschaft fürslahen
Datierung: 1441
Fundstelle: GraubdnRQ. II 253
- Belegtext:
söllent wir die ... stett vnd lender ... zwen erbreman vnd ouch wir von Santgallen zwen erberman vmb söllich stöß setzen
Datierung: 1454
Fundstelle: EidgAbsch. II 880
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
der erbarlüte gehegete wasser und geholcze
Datierung: 1458
Fundstelle: ErbregSontra
- Belegtext:
L. ein erberman zum schilde geborn
Datierung: 1491
Fundstelle: Schannat,FuldLehnh. 223
- Datierung: 1495
Fundstelle: ErnestLTA. 20
Ehrbarmann (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Kirchenvorsteher?
- Belegtext:
dieser gemeyner kaste ... sall ... verschlossenn werden, also das die erbarmanne einen, der rath einen, die gemeine ynn der stadt einen, und die bawerschafft uffm lande einen sonderlichen schlussell haben
Fundstelle: Luther(Clemen) II 413
Wort danach: Ehrbarmannschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten