Wort davor: Ehezerter
Ehezertrennung
- Belegtext:
es seye ... die ehezertrennung ... ein straff des ubertretters, welche das recht, ipso facto einbindet, doch aber allein dem richter zu vollziehen überlässet
Datierung: 1670
Fundstelle: Abele,Unordn. I 251
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Wort danach: Ehezettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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