Wort davor: Ehevolljährigkeit
Ehevollziehung
- Belegtext:
wenn nicht dessen jugend und andere rechtsgründe entgegenstehen [soll] auf ehevollziehung erkannt ... werden
Datierung: 1617
Fundstelle: Scotti,NassauWeilburg 1432
- Datierung: 1787
Fundstelle: BernChorg. § 4
Wort danach: Ehevorkommnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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