Wort davor: Eheverteidigung
Eheverwandtnis
Erklärung:
eheliche Verwandtschaft.
- Belegtext:
die eheverwandniß ... ist noch viel größer [als die blutverwandniß], doch unveränderlich, darzu man mit verlassung der eltern, brueder und schwestern schreitet
Datierung: 1712
Fundstelle: Abele,Gerichtshändel I 131
Wort danach: Ehevogt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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