Wort davor: Eheverlobung
Ehevermächtnis
- Belegtext:
der theil des vermögens, welchen die ehefrau dem manne auf den todesfall durch vertrag aussetzt, heißt das ehevermächtniß
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 1 § 452
Wort danach: Ehevermählung
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