Wort davor: Eheverknüpfung
Eheverkommnis
vgl.
Ehevorkommnis.
- Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 34
Faksimile
- Belegtext:
wann ... zwey eheleute ... mit einander eine eheverkommnusse aufrichten wollen
Fundstelle: BernGS. 1762 40
- Belegtext:
verträge ... welche eheleute über ihr gegenseitiges erbrecht schließen, [heißen] eheverkomnisse
Datierung: 1827
Fundstelle: BernCGB. 896
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 464 n. 8
Wort danach: Eheverloben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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