Wort davor: Ehestiftbrief

Ehestifter
Erklärung: Unterzeichner des Ehevertrages.

Ehestifter (Spiegelstrich 1)
Erklärung: wie Freiwerber.

Wort danach: Ehestiftleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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