Wort davor: Ehespreche
Ehespruch
Ehespruch (I)
Erklärung:
in der Eheberedung ziffernmäßig bestimmtes Heiratsgut oder die Widerlegung des Mannes in bestimmter Höhe.
- Belegtext:
werden etliche persohnen ... mit betroung leibs und lebens gevar zu ainem ehespruch benöttigt
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 27 § 36
- Fundstelle: FschrÖstABGB. II 376
- Fundstelle: Schmidt,Gutsüberg. 271
Ehespruch (II)
Erklärung:
Eheversprechen.
Ehespruch (III)
Erklärung:
Eheanspruch ?
Wort danach: Ehestand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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