Wort davor: Ehespreche

Ehespruch

Ehespruch (I)
Erklärung: in der Eheberedung ziffernmäßig bestimmtes Heiratsgut oder die Widerlegung des Mannes in bestimmter Höhe.

Ehespruch (II)
Erklärung: Eheversprechen.
Ehespruch (III)
Erklärung: Eheanspruch ?

Wort danach: Ehestand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten