Eheruns
Erklärung:
"derjenige Strich in der Strömung eines Flusses, der von Rechts wegen offen zu halten ist" 1298 und öfter SchweizId. VI 1149.
Wort danach: Eherviertel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten