Wort davor: Eherichter
eherichterlich
- Belegtext:
[sich] wahrend der bestimmten wartzeit ohne eherichterliche bewilligung ehelich versprechen
Datierung: 1787
Fundstelle: BernChorg. 2
- Fundstelle: BernChorg. XI
Wort danach: Ehering
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten