Wort davor: Eheperson

Ehepfaffe
Erklärung: beweibter Geistlicher, Notar.
vgl. Lai(en)pfaffe.

Wort danach: Ehepfand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten