Wort davor: Ehemündigkeit
Ehemutter
Erklärung:
rechtmäßige Mutter.
- Belegtext:
gut, daz se anirstorbin ist von erim rechtin evater und von irre rechtin emutir
Datierung: 1359/89
Fundstelle: MagdebBresl. 72
Faksimile
- Fundstelle: Lexer I 543
Wort danach: ehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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