Wort davor: Ehelichteiding
Ehelichung
Ehelichung (I)
Erklärung:
Heirat.
Ehelichung (II)
Erklärung:
Legitimierung.
- Belegtext:
gemaine ehelichung ... durch bäpstliche, kayserlich od. andere rescript
Datierung: 1609
Fundstelle: JbVorarlb. 37 (1898) 105
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 481 n. 6
Wort danach: Ehelichungserlaubnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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