Wort davor: ehelichen

Ehelichkeit
Erklärung: Eingehung der Ehe, legitimatio.

Ehelichkeit (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ehestand.

Wort danach: Ehelichlandteiding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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