Wort davor: Eheliche

ehelichen

ehelichen (I)
Erklärung: ehelich machen, legitimieren.

ehelichen (II)
Erklärung: heiraten.
ehelichen (III)
Erklärung: reflexiv: sich verheiraten.
vgl. unverehelicht.

Wort danach: Ehelichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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