Wort davor: Ehelichding

Eheliche

Eheliche (I)
Erklärung: Gatte, Gattin.

Eheliche (II)
Erklärung: gesetzmäßiger Richter.
Eheliche (III)

Wort danach: ehelichen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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