Wort davor: Eheleutmord

ehelich
sprachliche Erläuterung: ahd. eliih, eulih u.ä.; nd. Nebenformen ewelich, egetlich, egelk.

ehelich (I)
Erklärung: gesetzlich, rechtlich.

ehelich (I 1)
Erklärung: von Personen.

ehelich (I 1 a)
Erklärung: gesetzmäßig.

ehelich (I 1 b)
Erklärung: voll rechtsfähig.
ehelich (I 2)
Erklärung: von Sachen.
ehelich (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: adverbial.
ehelich (II)
Wortbildungshinweis: zu Ehe (II).

Wort danach: Ehelichding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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