Wort davor: Ehekind

Eheklage

Eheklage (I)
Erklärung: Klage auf Eingehung der Ehe.

Eheklage (II)
Erklärung: Klage innerhalb einer Ehe.

Wort danach: eheklug

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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