Wort davor: Ehehaftgericht

Ehehaftgewerbe
Erklärung: "ein von der Gemeinde ... gegen gewisse Leistung und mit gewissen Rechten übertragenes Gewerbe".
vgl. Ehehaft (V).

Wort danach: ehehaftig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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