Wort davor: Ehehaftgewerbe

ehehaftig
sprachliche Erläuterung: e(e)haftig.

ehehaftig (I)
Erklärung: von Personen.

ehehaftig (I 1)
Erklärung: ehrenwert.
vgl. ehrhaftig.

ehehaftig (I 2)
Erklärung: verhindert.
ehehaftig (II)
Erklärung: von Sachen.

ehehaftig (II 1)
Erklärung: rechtmäßig, gesetzlich.
ehehaftig (II 2)
Wortbildungshinweis: zu Ehehaft (VI).
ehehaftig (II 3)
vgl. Ehehaftlücke.
ehehaftig (II 4)
Wortbildungshinweis: zu ehehaft (I 4).
ehehaftig (II 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: tatsächlich, beweisbar.

Wort danach: Ehehaftige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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