Wort davor: Ehegürtel

Ehegut, Ehegütel

Ehegut (I)
Erklärung: wie Ehegeld (I); in der Ehe erworbenes Gut.

Ehegut (II)
Erklärung: Stück Land, das zur Weide offen bleiben muß.

Wort danach: Ehegütel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten