Wort davor: Ehegerechtigkeit

Ehegericht

Ehegericht (I)
Erklärung: gebotenes Gericht, Ehehaftteiding.

Ehegericht (II)
Erklärung: Gericht über Ehesachen.

Wort danach: Ehegerichtdiener

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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