Ehegemächt
sprachliche Erläuterung:
ehegemech(d)t.
vgl.
Ehemächt.
Ehegemächt (I)
Erklärung:
Eheteil, Ehegenosse.
Wort danach: Ehegemächtnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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