Wort davor: Ehegemach

Ehegemächt
sprachliche Erläuterung: ehegemech(d)t.
vgl. Ehemächt.

Ehegemächt (I)
Erklärung: Eheteil, Ehegenosse.

Ehegemächt (II)
Erklärung: Erbvertrag unter Eheleuten.

Wort danach: Ehegemächtnis

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