Belegtext:
ob der kinder, wieder der eltern willen beschehenes ehegelöbniß durch den erfolgten beyschlaf oder die trauung bekräfftiget werde? Datierung: 1746
Fundstelle:CAug. III 1 Sp. 358
Belegtext:
das ehegelöbniß ist ein vertrag, wodurch zwey personen verschiedenen geschlechts einander künftig zu heirathen versprechen Datierung: 1794
Fundstelle:PreußALR. II 1 § 75
Belegtext:
der ... sich heimlich ... in ein ehegelöniß mischt und einläßt Fundstelle:ArchSiebb.2 8 (1867) 90