Wort davor: Ehegeburt
Ehegedinge
Ehegedinge (I)
Erklärung:
Ehevertrag.
- Belegtext:
so viel als testamenta oder andere letzte willen bedeuten und den ehegedingen oder andern pactis entgegen gesetzt seyen
Datierung: 1755
Fundstelle: Lahner,Samml. 697
Ehegedinge (II)
vgl.
Eheding.
- Belegtext:
[die] beym geheegten ehegedinge vorgebrachten ruhgen
Datierung: 1750
Fundstelle: Klingner II 78
- Belegtext:
ein ehe-geding bedeutet dasjenige gerichte, fuer welchem die, als gesetze angenommenen und hergebrachten, gewohnheiten angebracht und in uebung erhalten, auch vorkommende irrungen
billigmaeßig entschieden, oder neue verordnungen gemeinschaftlich abgefasset werden
Datierung: 1753
Fundstelle: Klingner III 580
Wort danach: Ehegefährte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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