Wort davor: Ehegant
Ehegatte
Erklärung:
Ehemann, Ehefrau.
- Belegtext:
werd ein bur mit sinem ehegaden beervet
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 47 § 1
- Belegtext:
dersulvigen frowe ehegaden
Datierung: 1535
Fundstelle: RigaErbb. 714
- Datierung: 1564
Fundstelle: BrandenbSchSt. I 419
- Belegtext:
Th. [hat] seine ... braut zu seinem lieben ehegatten und hausfrauen ... ausersehen
Datierung: 1607
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 416
- Datierung: 1713
Fundstelle: TrierLR. 617
Faksimile
- Belegtext:
solle der gerichtlich erkannte unschuldige ehegatte zu des schuldig verstorbenen verlassenschaft gelassen werden
Datierung: 1729
Fundstelle: CAustr. IV 568
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1740
Fundstelle: MünsterPolO. 7f.
- Datierung: 1785
Fundstelle: ZSchweizR.2 27 (1908) 266
- Fundstelle: Dahlgren 178
Wort danach: Ehegattin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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