Wort davor: Ehedingrichter
Ehedingrüge
- Datierung: 1731
Fundstelle: Mitter,ZittauRatsd. 77 n. 2
- Belegtext:
[es ist] bräuchlich, daß die eidingsrügen, in gebot und verbot bestehend, an der gemeinerechnung pflegen vorgelesen zu werden
Datierung: 1759
Fundstelle: Mitter,ZittauRatsd. 67
Wort danach: Eheeid
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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