Wort davor: Ehebrücke
Ehebruder
Erklärung:
echter Bruder.
- Datierung: um 1390
Fundstelle: BlumeMagdeb. 30
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- Belegtext:
das die selben habin gehat eynen rechten eebrudir von vater und von muter
Datierung: 15. Jh. (Hs.)
Fundstelle: DresdSchR. 142
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Wort danach: Ehebuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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