Wort davor: Ehebegeber
Ehebemessung
- Belegtext:
es hat eine zur zweiten ehe geschrittene wittib die nach landsgebrauch ihrem erster ehe sohne erbmeyerlich nach ihrem tode zufallende güter ... auch expresse dessen künftigen kindern in der ehebemessung vorbehalten
Datierung: 1742
Fundstelle: Wigand,Denkw. 286
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Wort danach: ehebereden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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