Wort davor: Edelmannsbrief

Edelmannsfreiheit
Erklärung: "Vorrecht durch einen Brief Albrechts von 1557, den sogenannten rittermäßigen und Adelspersonen erteilt, auf ihren Besitzungen die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben, zu jagen und dergl." (Schmeller2 I 37), niedere Gerichtsbarkeit.

Wort danach: edelmannsfreiheitsfähig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten