Edelmannsfreiheit
Erklärung:
"Vorrecht durch einen Brief Albrechts von 1557, den sogenannten rittermäßigen und Adelspersonen erteilt, auf ihren Besitzungen die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben, zu jagen und dergl."
(Schmeller2 I 37), niedere Gerichtsbarkeit.
Wort danach: edelmannsfreiheitsfähig
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