Edelinger
Erklärung:
Mitglied einer "ursprünglich slavischen, unter eigenen Richtern stehenden Bauerngemeinde mit altslavischem Sonderrecht ..., deren Mitglieder persönlich frei und mit Waffenrecht ausgestattet
sind" Puntschart/WSB. 190, 5 (1919) S. 74.
vgl.
Edeling (III 1).
Wort danach: Edelinghufe
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