Wort davor: edelboren
Edelbürger
Erklärung:
"ein auswärtiger Adliger, der das Bürgerrecht in der Stadt erhalten hat und gegen ein jährliches Geldlehen sich zum Schutze der Stadt verpflichtet".
- Datierung: 1370
Fundstelle: KölnStRechn. II 412
- Belegtext:
her A. greve zo R. [ist] uns ind unser steide eidelburger worden ind hait uns geloift gesichert ind lifligen zo den heiligen geswoiren
Datierung: 1403
Fundstelle: KölnChr. I 337
- Datierung: 1421
Fundstelle: QKölnHandel I 2253
- Fundstelle: KölnChr. III 980
Wort danach: Edeldame
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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