Wort davor: edelboren

Edelbürger
Erklärung: "ein auswärtiger Adliger, der das Bürgerrecht in der Stadt erhalten hat und gegen ein jährliches Geldlehen sich zum Schutze der Stadt verpflichtet".

Wort danach: Edeldame

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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