(Echtschuld)
Erklärung:
zu 2Echte (II).
sprachliche Erläuterung:
nl. egtschuld.
Wortbildungshinweis: zu
2Echt (II).
Wort danach: Echtschwert
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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