Wort davor: Echtslit

(Echtschuld)
Erklärung: zu 2Echte (II).
sprachliche Erläuterung: nl. egtschuld.
Wortbildungshinweis: zu 2Echt (II).

Wort danach: Echtschwert

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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