Wort davor: 1echtig

2echtig
sprachliche Erläuterung: nl. aftigh.

2echtig (I)
Erklärung: rechtskräftig.

2echtig (II)
Erklärung: ehelich.
2echtig (III)
Erklärung: mangelhaft.

Wort danach: 1echtigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten