Wort davor: 2Echt

echten
vgl. ehehaften, heften (IV).

echten (I)
Erklärung: heiraten, reflexiv sich verheiraten.

echten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: in gesetzmäßiger Ehe.
sprachliche Erläuterung: nl. geecht.
echten (II)
Erklärung: legitimieren, für ehelich erklären.
echten (III)

Wort danach: Echter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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