Wort davor: Ebenteuer

ebenteuern

ebenteuern (I)
Erklärung: etwas ersetzen, Sicherheit leisten.

ebenteuern (II)
Erklärung: jemanden als Bürgen stellen.

Wort danach: Ebenteuersatzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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