ebenbürtig
Erklärung:
"ebenbürtig ist, wenn die Personen, von denen man redet, in Ansehung ihrer Geburt von gleichem Stande sind" Hellfeld II S. 1279.
sprachliche Erläuterung:
nd. evenbordich.
Wort danach: Ebenbürtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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